Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Rechtliche Rahmenbedingungen der Zusammenarbeit zwischen Clydo und gewerblichen Kunden nach deutschem Recht.
Präambel
Clydo unterstützt europäische Unternehmen bei der Identifikation und Kontaktaufnahme mit geeigneten Software-Entwicklungspartnern, insbesondere mit Greatex Services Pvt. Ltd., Jaipur, India ("Greatex"). Clydo agiert ausschließlich als Business-Development-Dienstleister und Kommunikationsschnittstelle, nicht als Vermittler oder Arbeitgeber im rechtlichen Sinne. Die Leistungserbringung erfolgt ausschließlich durch Greatex. Diese AGB regeln die rechtlichen Rahmenbedingungen der Zusammenarbeit zwischen Clydo und seinen Kunden nach deutschem Recht.
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle geschäftlichen Beziehungen zwischen der Haehner Koc Duckek Development GbR ("Clydo") und ihren gewerblichen Kunden ("Kunde"). Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen gelten nur, wenn Clydo deren Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmt. Diese AGB gelten auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
§ 2 Vertragsgegenstand und Abgrenzung
Clydo stellt dem Kunden Business-Development-Leistungen zur Verfügung, die auf die Anbahnung von Vertragsverhältnissen zwischen dem Kunden und Greatex abzielen. Clydo wird dabei ausschließlich als selbstständiger Dienstleister tätig. Clydo erbringt weder Arbeitnehmerüberlassung im Sinne des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) noch Projektsteuerung oder fachliche Leitung. Die eingesetzten Entwickler bleiben Angestellte oder Auftragnehmer von Greatex; fachliche Weisungen erfolgen ausschließlich über Greatex. Eine Eingliederung der Entwickler in die betrieblichen Abläufe des Kunden findet nicht statt.
§ 3 Leistungen von Clydo
Clydo unterstützt den Kunden bei der Bedarfsermittlung, stellt Profile und Informationen über Greatex bereit und kann die Erstkommunikation zwischen den Parteien begleiten. Auf Wunsch kann Clydo ergänzende organisatorische oder kommunikative Leistungen erbringen, soweit diese ausdrücklich vereinbart wurden. Clydo ist berechtigt, zur Erfüllung seiner Aufgaben Dritte einzusetzen. Eine Haftung für Handlungen dieser Dritten ist ausgeschlossen.
§ 4 Pflichten des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet, die zur Anbahnung der Zusammenarbeit erforderlichen Informationen vollständig und richtig bereitzustellen. Er prüft eigenverantwortlich, ob Greatex und deren Mitarbeiter für den vorgesehenen Einsatz geeignet sind. Der Kunde trägt die Verantwortung für die Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften, insbesondere des Datenschutzrechts, Arbeitsrechts und Steuerrechts.
§ 5 Geistiges Eigentum (IP-Rechte)
Sämtliche im Rahmen der vermittelten Leistungen geschaffenen Arbeitsergebnisse stehen ausschließlich dem Kunden zu. Greatex verpflichtet sich, alle hierfür erforderlichen Rechte wirksam auf den Kunden zu übertragen. Clydo stellt sicher, dass eine entsprechende Verpflichtungserklärung in den Vertragsbeziehungen mit Greatex enthalten ist. Clydo selbst erwirbt keine Rechte an den im Rahmen der Projekte erbrachten Leistungen.
§ 6 Datenschutz und Datenübermittlung
Clydo verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Einklang mit der DSGVO und der eigenen Datenschutzrichtlinie. Sofern personenbezogene Daten nach Indien übermittelt werden, erfolgt dies ausschließlich auf Grundlage der EU-Standardvertragsklauseln (2021/914, Modul 3). Beide Parteien verpflichten sich zur vertraulichen Behandlung sämtlicher erlangter Informationen und Daten.
§ 7 Vergütung und Zahlungsbedingungen
Für die reine Einführungsleistung von Clydo wird keine Provision oder Erfolgsbeteiligung geschuldet. Entgeltliche Zusatzleistungen werden gesondert vereinbart. Alle Preise verstehen sich netto zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. Rechnungen sind binnen 14 Tagen ab Zugang ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug ist Clydo berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von neun Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§288 Abs. 2 BGB) zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt.
§ 8 Haftung
Clydo haftet unbegrenzt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Clydo nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und nur bis zur Höhe des typischerweise vorhersehbaren Schadens. Eine Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden und entgangenen Gewinn wird ausgeschlossen. Clydo haftet nicht für Schäden, die aus der Vertragsbeziehung zwischen dem Kunden und Greatex entstehen, auch nicht, wenn Clydo die Kommunikation vermittelt hat. Diese Beschränkungen gelten sinngemäß für gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Clydo.
§ 9 Wettbewerbs- und Abwerbeverbot
Der Kunde verpflichtet sich, während der Laufzeit der Zusammenarbeit und für einen Zeitraum von zwölf Monaten danach keine durch Clydo vorgestellten oder vermittelten Personen, Unternehmen oder Subunternehmer direkt oder indirekt zu beauftragen, zu beschäftigen oder abzuwerben. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung verpflichtet sich der Kunde zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 25.000 EUR. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben vorbehalten.
§ 10 Vertragslaufzeit und Beendigung
Das Rechtsverhältnis besteht für die Dauer der Geschäftsanbahnung oder der vereinbarten Zusatzleistung. Beide Parteien können die Zusammenarbeit jederzeit ohne Frist beenden. Die Beendigung berührt nicht die Wirksamkeit bereits begonnener Kontakte oder Zahlungsverpflichtungen. Bei vorzeitigem Projektabbruch bleibt das vereinbarte Entgelt für die laufende Abrechnungsperiode fällig.
§ 11 Streitbeilegung, Gerichtsstand und anwendbares Recht
Die Parteien bemühen sich, Streitigkeiten zunächst gütlich beizulegen. Für Streitigkeiten mit internationalen Partnern kann Clydo nach eigenem Ermessen ein Schiedsverfahren vor der Deutsch-Indischen Handelskammer (AHK Indien) anstrengen. Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Koblenz, Deutschland.
§ 12 Schlussbestimmungen
Mitteilungen im Rahmen dieser Vereinbarung können in Textform (z. B. per E-Mail) erfolgen. Elektronische Signaturen (z. B. per PDF, DocuSign) sind handschriftlichen Unterschriften gleichgestellt. Bei Widersprüchen zwischen diesen AGB und einer individuellen Vereinbarung geht die individuelle Vereinbarung vor. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
Unterschrift Kunde: __________________________ • Ort / Datum: _______________________________